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Ab 1.7.2005 zahlt nur der Arbeitnehmer einen Zuschlag von 0,9% (Sonderbeitrag) Die Gesamtbelastung des AN ergibt sich also aus dem hälftigen Beitragssatz wie er rechts angegeben ist und zusätzlich 0,9%.

Eine Gewähr für die Richtigkeit der angegebenen Beitragssätze kann leider nicht übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich in einer Geschäftsstelle.

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