Am 11.10.2000 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2001 im Entwurf beschlossen. Folgende Werte wurden festgelegt:
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
2000: West 8600 DM Ost
7100 DM
2001: West 8700
DM Ost 7300 DM
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
knappschaftlichen Rentenversicherung:
2000: West 10600 DM Ost
8700 DM
2001: West 10700
DM Ost 9000 DM
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-
und Pflegeversicherung (immer
75% der BBG der Rentenversicherung):
Durch das "Gesetz
zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung"
vom
22. Dezember 1999 wurde festgelegt, daß ab 1.1.2001 die
Beitragsbemessungsgrenze
in der Krankenversicherung für die neuen Bundesländer nicht mehr
gesondert festgelegt wird.
2000: West 6450 DM (auch
ganz Berlin) Ost 5325
DM
2001: in ganz
Deutschland 6525 DM
Geringverdienerentgeltgrenze:
in ganz Deutschland 630 DM
(seit 1.4.1999)
Knappschaft: in ganz
Deutschland 750 DM (seit
1.4.1999)
Die Senkung des Rentenversicherungsbeitragsatzes wurde an die Einführung der Ökosteuer gekoppelt.
Beitragssatz in der Rentenversicherung:
2000: 19,3%
2001: 19,1%
Beitragssatz in der
Arbeitslosenversicherung:
2000: 6,5%
2001: 6,5%
Für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zeichnet sich keine Änderung ab:
Beitragssatz in der Pflegeversicherung:
2000: 1,7%.
2001: 1,7%.
Beitragssatz in der Krankenversicherung
je nach Krankenkasse
(wird wegen der Wechselmöglichkeit relativ spät bekannt
gegeben)
Kindergeld:
Das Kindergeld für das
erste und das zweite
Kind bleibt bei 270 DM, für das dritte bleibt es bei 300
DM
und ab dem vierten Kind bleibt es bei 350 DM.
Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz -
Steuertarif:
Der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums
wird 2001
von 13499 DM auf 14093 DM erhöht, der
Anfangssteuersatz
von derzeit 22,9% sinkt
2001 auf 19,9%.
Der Spitzensteuersatz wird von
51% auf 2001 dann
48,5% gesenkt.
Ausführliche Informationen zur neuen Steuerreform
finden Sie auf
der Homepage des Bundesfinanzministeriums
Dort können Sie sich auch die Gesetzestexte im Wortlaut
herunterladen.