Eckdaten 2001



Beitragsbemessungsgrenzen:

Am 11.10.2000 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2001 im Entwurf beschlossen. Folgende Werte wurden festgelegt:

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung:
2000: West 8600 DM Ost 7100 DM
2001: West 8700 DM Ost 7300 DM

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der knappschaftlichen Rentenversicherung:
2000: West 10600 DM Ost 8700 DM
2001: West 10700 DM Ost 9000 DM

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung (immer 75% der BBG der Rentenversicherung):
Durch das "Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung" vom 22. Dezember 1999 wurde festgelegt, daß ab 1.1.2001 die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung für die neuen Bundesländer nicht mehr gesondert festgelegt wird.
2000: West 6450 DM (auch ganz Berlin) Ost 5325 DM
2001: in ganz Deutschland 6525 DM

Geringverdienerentgeltgrenze:
in ganz Deutschland 630 DM (seit 1.4.1999)
Knappschaft: in ganz Deutschland 750 DM (seit 1.4.1999)
 

Die Senkung des Rentenversicherungsbeitragsatzes wurde an die Einführung der Ökosteuer gekoppelt.

Beitragssatz in der Rentenversicherung:
2000: 19,3%
2001: 19,1%

Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung:
2000: 6,5%
2001: 6,5%

Für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zeichnet sich keine Änderung ab:

Beitragssatz in der Pflegeversicherung:
2000: 1,7%.
2001: 1,7%.

Beitragssatz in der Krankenversicherung je nach Krankenkasse
(wird wegen der Wechselmöglichkeit relativ spät bekannt gegeben)

Kindergeld:
Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind bleibt bei 270 DM, für das dritte bleibt es bei 300 DM und ab dem vierten Kind bleibt es bei 350 DM.

Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz - Steuertarif:
Der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums wird 2001 von 13499 DM auf 14093 DM erhöht, der Anfangssteuersatz von derzeit 22,9% sinkt 2001 auf 19,9%. Der Spitzensteuersatz wird von 51% auf 2001 dann 48,5% gesenkt.

Ausführliche Informationen zur neuen Steuerreform finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums
Dort können Sie sich auch die Gesetzestexte im Wortlaut herunterladen.



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Letzte Änderung am 5.11.2000