Am 17.10.2000 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2002 im Entwurf beschlossen. Da ab 1.1.2002 der Euro als alleiniges Zahlungsmittel gilt, wurden die Werte in Euro festgelegt:
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
2001: West 8700 DM Ost
7300 DM
2002: West 4500
Euro Ost 3750 Euro
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
knappschaftlichen Rentenversicherung:
2001: West 10700 DM Ost
9000 DM
2002: West 5550
Euro Ost 4650 Euro
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-
und Pflegeversicherung (immer
75% der BBG der Rentenversicherung):
Durch das "Gesetz
zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung"
vom
22. Dezember 1999 wurde festgelegt, daß ab 1.1.2001 die
Beitragsbemessungsgrenze
in der Krankenversicherung für die neuen Bundesländer nicht mehr
gesondert festgelegt wird.
2001: in ganz Deutschland
6525 DM
2002: in ganz
Deutschland 3375 Euro
Geringverdienerentgeltgrenze:
in ganz Deutschland 630 DM
(seit 1.4.1999) und
ab 2002 325
Euro
Die Senkung des Rentenversicherungsbeitragsatzes war an die Einführung der Ökosteuer gekoppelt.
Beitragssatz in der Rentenversicherung:
2001: 19,1%
2002: 19,1%
Beitragssatz in der
Arbeitslosenversicherung:
2001: 6,5%
2002: 6,5%
Für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zeichnet sich keine Änderung ab:
Beitragssatz in der Pflegeversicherung:
2001: 1,7%
2001: 1,7%
Beitragssatz in der Krankenversicherung
je nach Krankenkasse
(wird wegen der Wechselmöglichkeit relativ spät bekannt
gegeben)
Kindergeld:
Das Kindergeld für das
erste und das zweite
Kind wird von 270 DM auf ca. 300 DM, nämlich 154 Euro erhöht,
für
das dritte bleibt es bei ca. 300 DM, nämlich ebenfalls bei 154 Euro
und ab dem vierten Kind bleibt es bei ca. 350 DM, nämlich 179 Euro
Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz -
Steuertarif:
Der Steuertarif ändert sich gegenüber 2001 kaum. Es findet
lediglich eine Neuberechnung mit geglätteten Euro-Werten statt. Der
Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums wird 2002
von 14093 DM auf 7235 Euro gelegt, der
Anfangssteuersatz von
derzeit
19,9% bleibt bestehen. Der
Spitzensteuersatz von
48,5% ebenfalls.
Ausführliche Informationen zur neuen Steuerreform
finden Sie auf
der Homepage des Bundesfinanzministeriums
Dort können Sie sich auch die Gesetzestexte im Wortlaut
herunterladen.