Eckdaten 2002



Beitragsbemessungsgrenzen:

Am 17.10.2000 hat das Bundeskabinett die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2002 im Entwurf beschlossen. Da ab 1.1.2002 der Euro als alleiniges Zahlungsmittel gilt, wurden die Werte in Euro festgelegt:

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung:
2001: West 8700 DM Ost 7300 DM
2002: West 4500 Euro Ost 3750 Euro

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der knappschaftlichen Rentenversicherung:
2001: West 10700 DM Ost 9000 DM
2002: West 5550 Euro  Ost 4650 Euro

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung (immer 75% der BBG der Rentenversicherung):
Durch das "Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung" vom 22. Dezember 1999 wurde festgelegt, daß ab 1.1.2001 die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung für die neuen Bundesländer nicht mehr gesondert festgelegt wird.
2001: in ganz Deutschland 6525 DM
2002: in ganz Deutschland 3375 Euro

Geringverdienerentgeltgrenze:
in ganz Deutschland 630 DM (seit 1.4.1999) und ab 2002 325 Euro

Die Senkung des Rentenversicherungsbeitragsatzes war an die Einführung der Ökosteuer gekoppelt. 

Beitragssatz in der Rentenversicherung:
2001: 19,1%
2002: 19,1%

Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung:
2001: 6,5%
2002: 6,5%

Für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zeichnet sich keine Änderung ab:

Beitragssatz in der Pflegeversicherung:
2001: 1,7%
2001: 1,7%

Beitragssatz in der Krankenversicherung je nach Krankenkasse
(wird wegen der Wechselmöglichkeit relativ spät bekannt gegeben)

Kindergeld:
Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind wird von 270 DM auf ca. 300 DM, nämlich 154 Euro erhöht, für das dritte bleibt es bei ca. 300 DM, nämlich ebenfalls bei 154 Euro und ab dem vierten Kind bleibt es bei ca. 350 DM, nämlich 179 Euro

Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz - Steuertarif:
Der Steuertarif ändert sich gegenüber 2001 kaum. Es findet lediglich eine Neuberechnung mit geglätteten Euro-Werten statt. Der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums wird 2002 von 14093 DM auf 7235 Euro gelegt, der Anfangssteuersatz von derzeit 19,9% bleibt bestehen. Der Spitzensteuersatz  von 48,5% ebenfalls.

Ausführliche Informationen zur neuen Steuerreform finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums
Dort können Sie sich auch die Gesetzestexte im Wortlaut herunterladen.



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Letzte Änderung am 7.1.2003