Mit dem am 20.12.2002 vom Bundestag verabschiedeten Beitragssatzsicherungsgesetz wurden folgende Werte festgelegt:
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
2002: West 4500 Euro Ost
3750 Euro
2003: West 5100
Euro Ost 4250 Euro
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
knappschaftlichen Rentenversicherung:
2002: West 5550 Euro Ost
4650 Euro
2003:
West 6250 Euro Ost 5250 Euro
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-
und Pflegeversicherung:
Durch das "Gesetz
zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung"
vom
22. Dezember 1999 wurde festgelegt, daß ab 1.1.2001 die
Beitragsbemessungsgrenze
in der Krankenversicherung für die neuen Bundesländer nicht mehr
gesondert festgelegt wird.
2002: in ganz Deutschland
3375
2003:
in ganz Deutschland 3450 Euro
Neu ist die Pflichtversicherungsgrenze von 3835 Euro. Erst wenn das
Monatseinkommen
oberhalb dieses Wertes liegt, ist ein Wechsel aus der gesetzlichen
Krankenversicherung
in die private Krankenversicherung möglich.
Geringverdienerentgeltgrenze:
in ganz Deutschland ab 2002 325 Euro
mit dem neuen Gesetz über die Mini-Jobs ab 1.4.2003
wird die geringverdienenentgeltgrenze auf 400 Euro angehoben.
Im Bereich von 400 bis 800 Euro gelten Vergünstigungen für
die SV-Abgaben des Arbeitnehmers. Siehe auch http://www.400-euro.de
Beitragssatz in der Rentenversicherung:
2002: 19,1%
2003: 19,5%
Beitragssatz in der
Arbeitslosenversicherung:
2002: 6,5%
2003: 6,5%
Beitragssatz in der
Pflegeversicherung:
2002: 1,7%
2003: 1,7%
Beitragssatz in der Krankenversicherung
je nach Krankenkasse
(wird wegen der Wechselmöglichkeit relativ spät bekannt
gegeben)
Kindergeld:
Das Kindergeld für das
erste und das zweite
Kind wird von 270 DM auf ca. 300 DM, nämlich 154 Euro erhöht,
für
das dritte bleibt es bei ca. 300 DM, nämlich ebenfalls bei 154 Euro
und ab dem vierten Kind bleibt es bei ca. 350 DM, nämlich 179 Euro
Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz -
Steuertarif:
Der Steuertarif ändert sich gegenüber 2002 nicht.
Der
Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums liegt bei 7235 Euro gelegt, der
Anfangssteuersatz von
derzeit
19,9% bleibt bestehen. Der
Spitzensteuersatz von
48,5% ebenfalls.
Ausführliche Informationen zur neuen Steuerreform
finden Sie auf
der Homepage des Bundesfinanzministeriums
Dort können Sie sich auch die Gesetzestexte im Wortlaut
herunterladen.