Eckdaten 2007



Beitragsbemessungsgrenzen:

Diesmal erstmals mit einem Gesetz werden folgende Werte festgelegt:

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung:
2006: West 5250 Euro Ost 4400 Euro
2007: West 5250 Euro Ost 4550 Euro, nur im Bereich Ost Erhöhung

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der knappschaftlichen Rentenversicherung:
2006: West 6450 Euro Ost 5400 Euro
2007: West 6450 Euro  Ost 5550 Euro, nur im Bereich Ost Erhöhung

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung:
2006: in ganz Deutschland 3562,50 Euro, Pflichtversicherungsgrenze: 3937,50 Euro
2007: in ganz Deutschland weiterhin 3562,50 Euro, Pflichtversicherungsgrenze angehoben auf 3975 Euro
Erst wenn das Monatseinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt,
ist ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung
in die private Krankenversicherung möglich.

Geringfügigkeitsgrenze (MiniJob)&Gleitzone:
MiniJobs (steuer- und SV-frei) sind weiterhin bis zu 400 Euro möglich (nicht für Auszubildende).
Im Bereich von 400 bis 800 Euro gelten seit 1.4.2003 mit der sogenannten Gleitzone Vergünstigungen für
die SV-Abgaben des Arbeitnehmers im Niedriglohnsektor. Siehe auch http://www.400-euro.de
(Die Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, Praktikanten und im zweiten Arbeitsverhältnis)
Für die Berechnung der Abgaben in der Gleitzone verändert sich der Faktor F:
2006: 0,5967; ab 1.7.2006: 0,7610

2007: 0,7673

Beitragssatz in der Rentenversicherung:
2006: 19,5%
2007: 19,9%

Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung:
2006: 6,5%
2007: 4,2%

Beitragssatz in der Pflegeversicherung: -keine Änderung-
2006: 1,7%, Versicherte ohne Kinder im Alter von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils)

2007: 1,7%, Versicherte ohne Kinder im Alter von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils)

Beitragssatz in der Krankenversicherung je nach Krankenkasse siehe Krankenkassenbeitragsrechner mit den aktuellen Werten!
(wird wegen der Wechselmöglichkeit zu den verschiednesten Zeiten bekannt gegeben)
2007: keine allgemeine Veränderung gegenüber 2006 (Sonderbeitrag von 0,9% für Arbeitnehmer beachten)
wegen der geplanten Gesundheitsreform erhöhen ca. 100 Krankenkassen ihre Beiträge, 3 Kassen senken sie.

Kindergeld:
Das Kindergeld für das erste bis dritte Kind liegt weiterhin bei 154 Euro und ab dem vierten Kind bleibt es bei 179 Euro.

Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz - Steuertarif:
2006: Es bleibt die dritte Stufe der Steuerreform komplett eingeführt, durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die anrechenbaren
steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt wie übrigens auch in den weiteren Jahren etwas..

2007: Durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die anrechenbaren steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt weiterhin etwas.
Neu ist die sogenannte "Reichensteuer", dies ist die Anhebung der Spitzensteuersatzes von 42% auf 45% oberhalb eines Jahreseinkommens von 250.000 Euro

Ausführliche Informationen zur neuen Steuerreform finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums
Dort können Sie sich auch die Gesetzestexte im Wortlaut herunterladen.



Hentrich@nettoeinkommen.de
Letzte Änderung am 8.1.2007