Diesmal erstmals mit einem Gesetz werden folgende Werte festgelegt:
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
2006: West 5250 Euro Ost
4400 Euro
2007: West 5250
Euro Ost 4550 Euro, nur im Bereich Ost Erhöhung
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
knappschaftlichen Rentenversicherung:
2006: West 6450 Euro Ost
5400 Euro
2007:
West 6450 Euro Ost 5550 Euro, nur im Bereich Ost
Erhöhung
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-
und Pflegeversicherung:
2006: in ganz Deutschland
3562,50 Euro, Pflichtversicherungsgrenze: 3937,50 Euro
2007: in ganz Deutschland weiterhin 3562,50
Euro,
Pflichtversicherungsgrenze angehoben auf 3975 Euro
Erst wenn
das
Monatseinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt,
ist ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung
in die private Krankenversicherung möglich.
Geringfügigkeitsgrenze
(MiniJob)&Gleitzone:
MiniJobs
(steuer- und SV-frei) sind weiterhin bis zu 400 Euro möglich
(nicht für Auszubildende).
Im Bereich von 400 bis 800 Euro gelten seit 1.4.2003 mit der
sogenannten Gleitzone Vergünstigungen für
die SV-Abgaben des Arbeitnehmers im Niedriglohnsektor. Siehe auch http://www.400-euro.de
(Die Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, Praktikanten und
im zweiten Arbeitsverhältnis)
Für die
Berechnung der Abgaben in der Gleitzone verändert sich der
Faktor F:
2006: 0,5967; ab 1.7.2006: 0,7610
2007: 0,7673
Beitragssatz
in der Rentenversicherung:
2006: 19,5%
2007: 19,9%
Beitragssatz in der
Arbeitslosenversicherung:
2006: 6,5%
2007: 4,2%
Beitragssatz in der Pflegeversicherung:
-keine Änderung-
2006:
1,7%, Versicherte
ohne Kinder im Alter von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung
eines Verfassungsgerichtsurteils)
2007: 1,7%, Versicherte ohne Kinder im Alter
von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils)
Beitragssatz in der
Krankenversicherung je nach Krankenkasse siehe Krankenkassenbeitragsrechner
mit den aktuellen Werten!
(wird wegen der
Wechselmöglichkeit zu den
verschiednesten Zeiten bekannt gegeben)
2007:
keine allgemeine Veränderung gegenüber 2006
(Sonderbeitrag von
0,9% für Arbeitnehmer beachten)
wegen der
geplanten Gesundheitsreform erhöhen ca. 100 Krankenkassen ihre
Beiträge, 3 Kassen senken sie.
Kindergeld:
Das Kindergeld
für das erste bis dritte
Kind liegt weiterhin bei 154 Euro und ab dem vierten Kind
bleibt es bei 179 Euro.
Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz -
Steuertarif:
2006: Es
bleibt die dritte Stufe der Steuerreform komplett eingeführt,
durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die
anrechenbaren
steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer
sinkt wie übrigens auch in den weiteren Jahren etwas..
2007:
Durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die
anrechenbaren steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt
weiterhin etwas.
Neu ist die sogenannte "Reichensteuer", dies
ist die Anhebung der Spitzensteuersatzes von 42% auf 45% oberhalb eines
Jahreseinkommens von 250.000 Euro
Ausführliche Informationen zur neuen
Steuerreform finden Sie auf
der Homepage des Bundesfinanzministeriums
Dort können Sie sich auch die Gesetzestexte im
Wortlaut herunterladen.