2007: West 5250 Euro Ost
4550 Euro
2008: West 5300
Euro Ost 4500 Euro, im Bereich Ost Senkung!
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
knappschaftlichen Rentenversicherung:
2007: West 6450 Euro Ost
5550 Euro
2008:
West 6550 Euro Ost 5550 Euro, nur im Bereich Ost konstant
gegenüber 2007
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-
und Pflegeversicherung:
2007: in ganz Deutschland
3562,50 Euro, Pflichtversicherungsgrenze: 3975 Euro
2008: in ganz
Deutschland 3600
Euro,
Pflichtversicherungsgrenze angehoben auf 4012,50 Euro
Erst wenn
das
Monatseinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt,
ist ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung
in die private Krankenversicherung möglich.
Geringfügigkeitsgrenze
(MiniJob)&Gleitzone:
MiniJobs
(steuer- und SV-frei) sind weiterhin bis zu 400 Euro möglich
(nicht für Auszubildende).
Im Bereich von 400 bis 800 Euro gelten seit 1.4.2003 mit der
sogenannten Gleitzone Vergünstigungen für
die SV-Abgaben des Arbeitnehmers im Niedriglohnsektor.
(Die Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, Praktikanten und
im zweiten Arbeitsverhältnis)
Für die
Berechnung der Abgaben in der Gleitzone verändert sich der
Faktor F:
2007: 0,7673
2008: 0,7732
Beitragssatz
in der Rentenversicherung:
2007: 19,9%
2008: 19,9%
Beitragssatz in der
Arbeitslosenversicherung:
2007: 4,2%
2008: 3,3%
Beitragssatz in der Pflegeversicherung:
-keine Änderung-
2007:
1,7%, Versicherte
ohne Kinder im Alter von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung
eines Verfassungsgerichtsurteils)
2008: 1,7%, ab 1.7.2008:
1,95%,
Versicherte ohne Kinder im Alter
von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils)
Beitragssatz in der
Krankenversicherung je nach Krankenkasse siehe Krankenkassenbeitragsrechner
mit den aktuellen Werten!
(wird wegen der
Wechselmöglichkeit zu den
verschiednesten Zeiten bekannt gegeben)
2008:
keine allgemeine Veränderung gegenüber 2007
(Sonderbeitrag von
0,9% für Arbeitnehmer beachten) kostenlose Familienversicherung bis zu
355 Euro Einkünften und Bezüge (bzw. 400 bei MiniJob)
Kindergeld:
Das Kindergeld
für das erste bis dritte
Kind liegt weiterhin bei 154 Euro und ab dem vierten Kind
bleibt es bei 179 Euro.
Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz -
Steuertarif:
2007: Durch das
Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die anrechenbaren steuerfreien
Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt weiterhin etwas.
Neu ist die
sogenannte "Reichensteuer", dies ist die Anhebung der
Spitzensteuersatzes von 42% auf 45% oberhalb eines Jahreseinkommens von
250.000 Euro
2008:
Durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die
anrechenbaren steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt
weiterhin etwas.
Ausführliche Informationen zur Steuer finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums