Eckdaten 2008



Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung:

2007: West 5250 Euro Ost 4550 Euro
2008: West 5300 Euro Ost 4500 Euro, im Bereich Ost Senkung!

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der knappschaftlichen Rentenversicherung:
2007: West 6450 Euro Ost 5550 Euro
2008: West 6550 Euro  Ost 5550 Euro, nur im Bereich Ost konstant gegenüber 2007

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung:
2007: in ganz Deutschland 3562,50 Euro, Pflichtversicherungsgrenze: 3975 Euro
2008: in ganz Deutschland 3600 Euro, Pflichtversicherungsgrenze angehoben auf 4012,50 Euro
Erst wenn das Monatseinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt,  
ist ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung
in die private Krankenversicherung möglich.

Geringfügigkeitsgrenze (MiniJob)&Gleitzone:
MiniJobs (steuer- und SV-frei) sind weiterhin bis zu 400 Euro möglich (nicht für Auszubildende).
Im Bereich von 400 bis 800 Euro gelten seit 1.4.2003 mit der sogenannten Gleitzone Vergünstigungen für
die SV-Abgaben des Arbeitnehmers im Niedriglohnsektor. 
(Die Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, Praktikanten und im zweiten Arbeitsverhältnis)
Für die Berechnung der Abgaben in der Gleitzone verändert sich der Faktor F:
2007: 0,7673

2008: 0,7732

Beitragssatz in der Rentenversicherung:
2007: 19,9%
2008: 19,9%

Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung:
2007: 4,2%
2008: 3,3% 

Beitragssatz in der Pflegeversicherung: -keine Änderung-
2007: 1,7%, Versicherte ohne Kinder im Alter von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils)

2008: 1,7%, ab 1.7.2008:  1,95%,
Versicherte ohne Kinder im Alter von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils)

Beitragssatz in der Krankenversicherung je nach Krankenkasse siehe Krankenkassenbeitragsrechner mit den aktuellen Werten!
(wird wegen der Wechselmöglichkeit zu den verschiednesten Zeiten bekannt gegeben)
2008: keine allgemeine Veränderung gegenüber 2007 (Sonderbeitrag von 0,9% für Arbeitnehmer beachten) kostenlose Familienversicherung bis zu 355 Euro Einkünften und Bezüge (bzw. 400 bei MiniJob)

Kindergeld:
Das Kindergeld für das erste bis dritte Kind liegt weiterhin bei 154 Euro und ab dem vierten Kind bleibt es bei 179 Euro.

Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz - Steuertarif:
2007: Durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die anrechenbaren steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt weiterhin etwas.
Neu ist die sogenannte "Reichensteuer", dies ist die Anhebung der Spitzensteuersatzes von 42% auf 45% oberhalb eines Jahreseinkommens von 250.000 Euro
2008: Durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die anrechenbaren steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt weiterhin etwas.

Ausführliche Informationen zur Steuer finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums



Hentrich@nettoeinkommen.de
Letzte Änderung am 27.12.2007