Eckdaten 2009



Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung:

2008: West 5300 Euro Ost 4500 Euro
2009: West 5400 Euro Ost 4550 Euro

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der knappschaftlichen Rentenversicherung:
2008: West 6550 Euro Ost 5550 Euro
2009: West 6650 Euro  Ost 5600 Euro

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung:
2008: in ganz Deutschland 3600 Euro, Pflichtversicherungsgrenze: 4012,50 Euro
2009: in ganz Deutschland 3675 Euro, Pflichtversicherungsgrenze angehoben auf 4050 Euro
Erst wenn das Monatseinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt,  
ist ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung
in die private Krankenversicherung möglich.

Geringfügigkeitsgrenze (MiniJob)&Gleitzone:
MiniJobs (steuer- und SV-frei) sind weiterhin bis zu 400 Euro möglich (nicht für Auszubildende).
Im Bereich von 400 bis 800 Euro gelten seit 1.4.2003 mit der sogenannten Gleitzone Vergünstigungen für
die SV-Abgaben des Arbeitnehmers im Niedriglohnsektor. 
(Die Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, Praktikanten und im zweiten Arbeitsverhältnis)
Für die Berechnung der Abgaben in der Gleitzone verändert sich der Faktor F:
2008: 0,7732

2009: 0,7472

Beitragssatz in der Rentenversicherung:
2008: 19,9%
2009: 19,9%

Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung:
2008: 3,3%
2009: 2,8%  (soll ab 1.7.2010 wieder auf 3,0% angehoben werden!)

Beitragssatz in der Pflegeversicherung: -keine Änderung-
2008: 1,7%, ab 1.7.1008: 1,95%; Versicherte ohne Kinder im Alter von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils)

2009:  1,95%,
Versicherte ohne Kinder im Alter von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils)

Beitragssatz in der Krankenversicherung
2008: je nach Krankenkasse unterschiedliche Beiträge, Sonderbeitrag des Arbeitnehmers von 0,9%
2009: Einheitlicher Beitrag von 15,5% in alles gesetzlichen Krankenkassen, daran trägt der Arbeitnehmer 8,2% und der Arbeitgeber 7,3%

Kindergeld/Kinderfreibetrag:
2008: Das Kindergeld für das erste bis dritte Kind liegt weiterhin bei 154 Euro und ab dem vierten Kind bleibt es bei 179 Euro.  Der Kinderfreibetrag (incl. Betreung) liegt bei 5880 Euro
2008: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt nun 164 Euro, für das dritte 170 und für das vierte und weitere Kinder 195 Euro
. Der Kinderfreibetrag wird auf 6024 Euro erhöht.

Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz - Steuertarif:
2008: Durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die anrechenbaren steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt weiterhin etwas.
2009: Durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die anrechenbaren steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt weiterhin etwas.

Ausführliche Informationen zur Steuer finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums



Hentrich@nettoeinkommen.de
Letzte Änderung am 5.11.2008