2008: West 5300 Euro Ost
4500 Euro
2009: West 5400
Euro Ost 4550 Euro
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
knappschaftlichen Rentenversicherung:
2008: West 6550 Euro Ost
5550 Euro
2009:
West 6650 Euro Ost 5600 Euro
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-
und Pflegeversicherung:
2008: in ganz Deutschland
3600 Euro, Pflichtversicherungsgrenze: 4012,50 Euro
2009: in ganz
Deutschland 3675
Euro,
Pflichtversicherungsgrenze angehoben auf 4050 Euro
Erst wenn
das
Monatseinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt,
ist ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung
in die private Krankenversicherung möglich.
Geringfügigkeitsgrenze
(MiniJob)&Gleitzone:
MiniJobs
(steuer- und SV-frei) sind weiterhin bis zu 400 Euro möglich
(nicht für Auszubildende).
Im Bereich von 400 bis 800 Euro gelten seit 1.4.2003 mit der
sogenannten Gleitzone Vergünstigungen für
die SV-Abgaben des Arbeitnehmers im Niedriglohnsektor.
(Die Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, Praktikanten und
im zweiten Arbeitsverhältnis)
Für die
Berechnung der Abgaben in der Gleitzone verändert sich der
Faktor F:
2008: 0,7732
2009: 0,7472
Beitragssatz
in der Rentenversicherung:
2008: 19,9%
2009: 19,9%
Beitragssatz in der
Arbeitslosenversicherung:
2008: 3,3%
2009: 2,8% (soll ab 1.7.2010 wieder auf 3,0% angehoben werden!)
Beitragssatz in der Pflegeversicherung:
-keine Änderung-
2008:
1,7%, ab 1.7.1008: 1,95%; Versicherte
ohne Kinder im Alter von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung
eines Verfassungsgerichtsurteils)
2009: 1,95%,
Versicherte ohne Kinder im Alter
von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils)
Beitragssatz in der
Krankenversicherung
2008: je nach Krankenkasse unterschiedliche Beiträge, Sonderbeitrag des Arbeitnehmers von 0,9%
2009:
Einheitlicher Beitrag von 15,5% in alles gesetzlichen Krankenkassen,
daran trägt der Arbeitnehmer 8,2% und der Arbeitgeber 7,3%
Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz -
Steuertarif:
2008: Durch das
Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die anrechenbaren steuerfreien
Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt weiterhin etwas.
2009:
Durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die
anrechenbaren steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt
weiterhin etwas.
Ausführliche Informationen zur Steuer finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums