2009: West 5400 Euro Ost
4550 Euro
2010: West 5500
Euro Ost 4650 Euro
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
knappschaftlichen Rentenversicherung:
2009: West 6650 Euro Ost
5600 Euro
2010:
West 6800 Euro Ost 5700 Euro
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken-
und Pflegeversicherung:
2009: in ganz Deutschland
3675 Euro, Pflichtversicherungsgrenze: 4050 Euro
2010: in ganz
Deutschland 3750
Euro,
Pflichtversicherungsgrenze angehoben auf 4162,50 Euro
Erst wenn
das
Monatseinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt,
ist ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung
in die private Krankenversicherung möglich.
Geringfügigkeitsgrenze
(MiniJob)&Gleitzone:
MiniJobs
(steuer- und SV-frei) sind weiterhin bis zu 400 Euro möglich
(nicht für Auszubildende).
Im Bereich von 400 bis 800 Euro gelten seit 1.4.2003 mit der
sogenannten Gleitzone Vergünstigungen für
die SV-Abgaben des Arbeitnehmers im Niedriglohnsektor.
(Die Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, Praktikanten und
im zweiten Arbeitsverhältnis)
Für die
Berechnung der Abgaben in der Gleitzone verändert sich der
Faktor F:
2009: 0,7472
2010: 0,7585
Beitragssatz
in der Rentenversicherung:
2009: 19,9%
2010: 19,9%
Beitragssatz in der
Arbeitslosenversicherung:
2009: 2,8%
2010: 2,8% (die geplante Anhebung zum 1.7.2010 wurde durch das Konjunkturpaket ausgesetzt!)
Beitragssatz in der Pflegeversicherung:
-keine Änderung-
2009: 1,95%; Versicherte
ohne Kinder im Alter von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung
eines Verfassungsgerichtsurteils)
2010: 1,95%,
Versicherte ohne Kinder im Alter
von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils)
Beitragssatz in der
Krankenversicherung
2009: ab 1.1.2009
Einheitlicher Beitrag von 15,5% in alles gesetzlichen Krankenkassen,
daran trägt der Arbeitnehmer 8,2% und der Arbeitgeber 7,3%
ab 1.7.2009 Einheitlicher Beitrag von 14,9 % in alles gesetzlichen
Krankenkassen, daran trägt der Arbeitnehmer 7,9% und der Arbeitgeber
7,0%
2010: Einheitlicher Beitrag von 14,9 % in alles gesetzlichen Krankenkassen,
daran trägt der Arbeitnehmer 7,9% und der Arbeitgeber 7,0%,
Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz -
Steuertarif:
2009: Durch das
Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die anrechenbaren steuerfreien
Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt weiterhin etwas. Der
Grundfreibetrag wird durch das Konjunkturpaket im März 2009 rückwirkend
zum 1.1.2009 von von 7664 € auf 7834 € angehoben!.
2010:
Durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die
anrechenbaren steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt
weiterhin etwas. Der Grundfreibetrag wird durch das Konjunkturpaket
nochmals von 7834 € auf 8004 € angehoben! Eine weitere deutliche
Senkung erfährt die Lohnsteuer durch das Bürgerentlastungsgesetz, damit
werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerfrei
gestellt. Die berechnung der Lohnsteuer wird dadurch jedoch deutlich komplizierter!
Ausführliche Informationen zur Steuer finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums