Eckdaten 2010



Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung:

2009: West 5400 Euro Ost 4550 Euro
2010: West 5500 Euro Ost 4650 Euro

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der knappschaftlichen Rentenversicherung:
2009: West 6650 Euro Ost 5600 Euro
2010: West 6800 Euro  Ost 5700 Euro

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung:
2009: in ganz Deutschland 3675 Euro, Pflichtversicherungsgrenze: 4050 Euro
2010: in ganz Deutschland 3750 Euro, Pflichtversicherungsgrenze angehoben auf 4162,50 Euro
Erst wenn das Monatseinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt,  
ist ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung
in die private Krankenversicherung möglich.

Geringfügigkeitsgrenze (MiniJob)&Gleitzone:
MiniJobs (steuer- und SV-frei) sind weiterhin bis zu 400 Euro möglich (nicht für Auszubildende).
Im Bereich von 400 bis 800 Euro gelten seit 1.4.2003 mit der sogenannten Gleitzone Vergünstigungen für
die SV-Abgaben des Arbeitnehmers im Niedriglohnsektor. 
(Die Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, Praktikanten und im zweiten Arbeitsverhältnis)
Für die Berechnung der Abgaben in der Gleitzone verändert sich der Faktor F:
2009: 0,7472

2010: 0,7585

Beitragssatz in der Rentenversicherung:
2009: 19,9%
2010: 19,9%

Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung:
2009: 2,8%
2010: 2,8% (die geplante Anhebung zum 1.7.2010 wurde durch das Konjunkturpaket ausgesetzt!)

Beitragssatz in der Pflegeversicherung: -keine Änderung-
2009: 1,95%; Versicherte ohne Kinder im Alter von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils)

2010:  1,95%,
Versicherte ohne Kinder im Alter von 23 bis unter 65 zahlen einen Zuschlag von 0,25%
(Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils)

Beitragssatz in der Krankenversicherung
2009: ab 1.1.2009 Einheitlicher Beitrag von 15,5% in alles gesetzlichen Krankenkassen, daran trägt der Arbeitnehmer 8,2% und der Arbeitgeber 7,3%
ab 1.7.2009 Einheitlicher Beitrag von 14,9 % in alles gesetzlichen Krankenkassen, daran trägt der Arbeitnehmer 7,9% und der Arbeitgeber 7,0%
2010: Einheitlicher Beitrag von 14,9 % in alles gesetzlichen Krankenkassen, daran trägt der Arbeitnehmer 7,9% und der Arbeitgeber 7,0%,

Kindergeld/Kinderfreibetrag:
2009: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt 164 Euro, für das dritte 170 und für das vierte und weitere Kinder 195 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 6024 Euro erhöht.
2010: Das Kindergeld soll nach den Plänen der neuen Koalitionsregierung erhöht werden um bis zu 20 €: Für das erste und zweite Kind es beträgt wohl 184 Euro, für das dritte 190 und für das vierte und weitere Kinder 215 Euro (Werte noch nicht verbindlich!)
. Der Kinderfreibetrag soll auf 7008 Euro erhöht werden.

Grundfreibetrag - Spitzensteuersatz - Steuertarif:
2009: Durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die anrechenbaren steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt weiterhin etwas. Der Grundfreibetrag wird durch das Konjunkturpaket im März 2009 rückwirkend zum 1.1.2009 von von 7664 € auf 7834 € angehoben!.
2010: Durch das Alterseinkünftegesetz erhöhen sich die anrechenbaren steuerfreien Sonderausgaben und die Lohnsteuer sinkt weiterhin etwas. Der Grundfreibetrag wird durch das Konjunkturpaket nochmals von 7834 € auf 8004 € angehoben! Eine weitere deutliche Senkung erfährt die Lohnsteuer durch das Bürgerentlastungsgesetz, damit werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerfrei gestellt. Die berechnung der Lohnsteuer wird dadurch jedoch deutlich komplizierter!

Ausführliche Informationen zur Steuer finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums



Hentrich@nettoeinkommen.de
Letzte Änderung am 30.10.2009