Folgende Werte gelten für 1997 (das Jahressteuergesetz 1997 wurde erst am 19.12.1996 auch im Bundesrat verabschiedet!!!):
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und
Arbeitslosenversicherung:
West 8200 DM Ost 7100 DM
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und
Pflegeversicherung:
West 6150 DM Ost 5325 DM
Geringverdienerentgeltgrenze:
West 610 DM Ost 520 DM
Beitragssatz in der Rentenversicherung 20,3%
Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung 6,5%
Beitragssatz in der Pflegeversicherung 1,7%
Beitragssatz in der Krankenversicherung je nach Krankenkasse
Kindergeld:
Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind wird von 200
DM (1996) auf 220 DM ab dem 1.1.1997 erhöht. Dies ist als einziges
vom Jahressteuergesetz 1996 erhalten geblieben.
Kinderfreibetrag:
Der Kinderfreibetrag von 6264 DM (1996) wird wie bereits im
Jahressteuergesetz
1996 beschlossen erhöht auf 6912 DM.
Grundfreibetrag:
Der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums von
12095
DM (1996) wird nicht erhöht, wie noch im Jahressteuergesetz 1996
beschlossen.
Die Erhöhung auf 12365 DM ist auf den 1.1.1998 verschoben.
Hentrich@nettoeinkommen.de
Letzte Änderung am 9.3.1999