Eckdaten 1997



Jede Version des Programms (auch eine Shareware-Version) können Sie durch Einstellungen der INI-Datei mit einem ASCII-Editor bzw. mit dem Hilfs-Programm "ininetto.exe" ("Werte anpassen") anpassen. Dies betrifft in erster Linie die Beitragsbemessungegrenzen der Sozialversicherung und die entsprechenden Beitragssätze und zwar nur für den zukünftigen Zeitraum (das Jahr nach der Programmierung des Programms).

Folgende Werte gelten für 1997 (das Jahressteuergesetz 1997 wurde erst am 19.12.1996 auch im Bundesrat verabschiedet!!!):

Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung:
West 8200 DM Ost 7100 DM
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung:
West 6150 DM Ost 5325 DM

Geringverdienerentgeltgrenze:
West 610 DM Ost 520 DM

Beitragssatz in der Rentenversicherung 20,3%
Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung 6,5%
Beitragssatz in der Pflegeversicherung 1,7%
Beitragssatz in der Krankenversicherung je nach Krankenkasse

Kindergeld:
Das Kindergeld für das erste und das zweite Kind wird von 200 DM (1996) auf 220 DM ab dem 1.1.1997 erhöht. Dies ist als einziges vom Jahressteuergesetz 1996 erhalten geblieben.

Kinderfreibetrag:
Der Kinderfreibetrag von 6264 DM (1996) wird wie bereits im Jahressteuergesetz 1996 beschlossen erhöht auf 6912 DM.

Grundfreibetrag:
Der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums von 12095 DM (1996) wird nicht erhöht, wie noch im Jahressteuergesetz 1996 beschlossen. Die Erhöhung auf 12365 DM ist auf den 1.1.1998 verschoben.


Hentrich@nettoeinkommen.de

Letzte Änderung am 9.3.1999