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Nebenbemerkung: Die Berücksichtigung der Kindeserziehung wurde bis 1995 in der Gesetzgebung unter dem Titel Familienlastenausgleich behandelt. Dieser Begriff wurde abgeschafft. Seit 1996 spricht der Gesetzgeber vom Familienleistungsausgleich. |
![]() Letzte Änderung am 15.11.2022 |