Stichwort: Adressen im ausgedruckten Formular
Hinweis: können Sie im Kommentarfeld unterbringen. Wenn Sie den Ausdruck als Einkommensnachweis vornehmen, dann erscheint die Adresse unterhalb der Titelzeilen. Bei einer 3/3 gefalteten Seite ist dies an der Stelle des Fensters im Briefumschlag!
Stichwort: Anpassungen beim Jahreswechsel
Hinweis: sind unbedingt erforderlich bei den Bemessungsgrenzen und Beitragssätzen zur Sozialversicherung. Die Bemessungsgrenzen werden etwa Oktober/November für das Folgejahr bekanntgegeben. Für 2006 habe ich GESCHÄTZTE Werte in das Programm gesetzt.
Stichwort: Arbeitszeit unter 18 h pro Woche
Hinweis: führt zur Befreiung von der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung! Der Beitragssatz muß unter Optionen-Sozialvers. auf Null gesetzt werden! Dies erfolgt durch Doppelklick auf den Wert!
Hinweis: Diese Tabelle gilt z. B. für Beamte. Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig, müssen daher auch keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Daher ist die in der Steuertabelle berücksichtigte Vorsorgepauschale gekürzt. Klicken Sie mit der rechten Maustaste, dann werden keinerlei SV-Beiträge berücksichtigt!
Stichwort: Dateien *.EIN löschen
Hinweis: können Sie leider nur über den Dateimanager von Windows.
Stichwort: Der Stundenlohnrechner
Hinweis: erscheint, wenn Sie ihn im Menü Berechnungen/Stundenlohnrechner auswählen. Sie können dann bis zu 8 Stunden*Stundenlöhne aufaddieren und den Wert übernehmen! Während einer Programmsitzung bleiben die Werte gespeichert, auch wenn Sie das Fenster schließen. Stundenprofile können aber auch gespeichert und später geladen werden.
Stichwort: Direktversicherung §40b
Hinweis: Werden die Beiträge monatlich aus dem normalen Einkommen entnommen, dann erfolgt bei einer Direktversicherung nach §40b EStG eine Pauschalierung der Lohnsteuer, die Beiträge zur SV sind jedoch zu zahlen. Dies ist die Einstellung "Entgeltverzicht". Erfolgt die Zahlung in die Direktversicherung aus Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), dann ist dieser Beitrag auch SV-frei. Diese Option ist jedoch nur wählbar, wenn Sie auch tatsächlich eine Einmalzahlung eingegeben haben! Es können sich falsche Berechnungen ergeben, wenn die Einmalzahlung nicht ausreichend bemessen ist!
Stichwort: Hochrechnung Netto auf Brutto (Wunschnetto, Nettolohnvereinbarung)
Hinweis: ist möglich, wenn Sie zunächst die für den Fall korrekten Einstellungen vornehmen und dann auf das Nettoeinkommen-Feld klicken. Damit erkennen Sie auch Auswirkungen einer Nettolohnvereinbarung!
Stichwort: Kindergeld auf Formular ausgeben
Hinweis: Kreuzen Sie unter Einstellungen/Sonst2 das Feld an, um Kindergeld als Nettobezug erscheinen zu lassen, wenn Sie das Kindergeld über Ihren Arbeitgeber erhalten (Öffentlicher Dienst). Der Werte wird automatisch berechnet. Erhalten Sie ein davon abweichendes Kindergeld, dann kreuzen Sie nicht an und geben den abweichenden Wert z. B. in der Zeile Nettobezug 1 ein. Den Text können Sie überschreiben.
Stichwort: Kindergeld-Feld ankreuzen?
Hinweis: Seit 1996 erfolgt die Berechnung der Lohnsteuer immer ohne Kinderfreibeträge, weil entsprechend Kindergeld gezahlt wird (bei Ehepaaren an EINEN, Kreuz aber bei beiden!). Kinderfreibeträge werden aber bei Kirchensteuer und Solibeitrag berücksichtigt. Wird das Kreuz entfernt, können Sie sich den Bemessungsbetrag für deren Berechnung anzeigen lassen.
Stichwort: Pflegeversicherung halb berechnet: und in Sachsen?
Hinweis: wird von Feiertagskompensation beeinflußt, muß für die meisten Bundesländer eingeschaltet sein (Optionen-Sozialvers.), weil ein Feiertag gestrichen (Buß-und Bettag) ist und die Arbeitgeber die halbe Pflegeversicherung tragen (in Sachsen nicht keine Feiertagskompensation: Arbeitgeber 0,35%, Arbeitnehmer 1,35%).
Stichwort: Steuerfreies Einkommen ermitteln
Hinweis: Ohne Kinderfreibeträge ist dies die angezeigte Summe der Freibeträge bei dem Brutto, wo erstmalig Steuern anfallen. Bei Kindern ist es das Brutto, bei dem Steuern+Solibeitrag dem Kindergeld entsprechen.
Stichwort: Steuerklassenwahl bei Eheleuten
Hinweis: Achten Sie auf die richtige Eingabe der Kinderfreibeträge. Bis auf sehr seltene Ausnahmen sind diese für beide Ehepartner immer gleich. Daß es bei Steuerklasse 5 keine Kinderfreibeträge gibt, berücksichtigt das Programm automatisch!
Stichwort: Warum Starteinstellungen ändern?
Hinweis: In den Starteinstellungen können Sie persönliche Einstellungen vornehmen (Start mit bestimmter Steuerklasse, Bundesland, GKV-Beitrag, Kirchensteuerpflicht usw.) aber auch wichtige Rechenwerte für eine Schätzung des kommenden Jahres 2006 (Bemessungsgrenzen etc.) können Sie hier ändern, und so das Programm auch ohne Update aktuell halten, falls es keine Gesetzesänderungen nach der Programmierung gab (Sehen Sie im Menü unter Hilfe/Info nach, wann das Programm programmiert wurde!)
Stichwort: Wie Starteinstellungen ändern?
Hinweis: Das Programm für die Starteinstellungen finden Sie imMenü Einstellungen/Starteinstellungen oder unter Start/Programme/Hentrich-Software/NettoPro/Werte anpassen.!
Stichwort: Zusätzlichen Freibetrag eingeben
Hinweis: Nach Klicken auf das Feld des zusätzlichen Freibetrages im Hauptfenster können Sie diesen Wert eingeben. Achten Sie bitte darauf, daß Sie den auf den MONAT bezogenen Wert eingeben!
Stichwort: Drucken funktioniert nicht richtig
Hinweis: Der Ausdruck erfordert die installierten Schriftarten Arial und CourierNew. Der Druck erfolgt immer auf den unter Windows angemeldeten Standarddrucken in dem gerade eingestellten Format. Stellen Sie sicher, daß A4-Hochformat eingestellt ist. Die Einstellung ändern Sie in der Systemsteuerung. Der Druck auf Netzwerkdrucker kann Probleme bereiten! Achten Sie auf die Installation des aktuellen Druckertreibers!
Stichwort: Bestimmender geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH
Hinweis: Dieser Personenkreis ist von den Pflichtbeiträgen zur SV befreit. Klicken Sie dazu bitte mit der rechten Maustaste auf die Auswahl "allgemeine" Steuertabelle im Hauptfenster oben rechts.
Stichwort: Geringfügig Beschäftigte (MiniJobs)
Hinweis: Das Programm berechnet in der Voreinstellung unterhalb von 400 Euro auf den MiniJob eingestellt. Unter den Sozialversicherungs-Einstellungen können Sie die Optionen für MiniJob und Gleitzone anpassen.
Hinweis: In diesem Bereich rechnet das Programm nach der ab 1.4.2003 geltenden Gleitzone, dies ist ein staatlich geförderter Niedriglohnbereich. Unter den Sozialversicherungs-Einstellungen können Sie die Optionen für MiniJob und Gleitzone anpassen. ACHTUNG: Die Gleitzone (und MiniJob) ist z.B. für Auszubildende nicht anzuwenden!
Hinweis: Das Programm berechnet ab 1.7.2005 den Sonderbeitrag des Arbeitnehmers in Höhe von 0,9% automatisch. Bitte beachten Sie, daß Sie den gesenkten Beitragssatz korrekt eingeben! Achten Sie auch auf die korrekte Angebe des Monats (unten rechts)! Die unterschiedlichen Beiträge von AN und AG werden nach Rechtsklick auf ein Abgabenfeld angezeigt.
Hinweis: Im Menü unter Ansicht/Farben können Sie neben dem Standard-Farbschema 4 weitere Schemata auswählen oder sich ein eigenes über die Starteinstellungen erstellen.
Hinweis: Leider nicht. Das ist bei Dialog-orientierten Programm kaum möglich. Auch in der jetzigen Darstellung ist das Programm bei sinnvoller Monitorauflösung ergonomisch zu bedienen.
Hentrich@Nettoeinkommen.de